Handwerkerbonus


So profitieren Sie von der Steuerermäßigung

Privatkunden können Handwerkerleistungen für fast alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an Haus und Hof von der Steuer absetzen.

Wichtig dabei:
Neben den Arbeitskosten werden auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt  - nicht aber Materialkosten.

Wie hoch ist der Bonus?
20% der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer, höchstens 1.200 €, d.h. 20% von max. 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr.

Für welche Arbeiten gibt es den Bonus?
Renovierungs-, Erhaltungs-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten, z.B.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u.ä.
  • Reparaturen von Fenstern und Türen; Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Parkett oder Fliesen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
  • Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
  • Modernisung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück
  • Kontrollaufwendungen, z.B. die Gebühr für den Schornsteinfeger, für Blitzschutzanlagen
  • Leistungen für Hausanschlüsse, z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen
  • Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung

Wer erhält den Bonus und wie bekommt man ihn?

  • Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim/Eigentumswohnung sowie Mieter für Arbeiten im privaten Haus/privaten Wohnung.
  • Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärungbzw. mit dem Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen.