Handwerkerbonus
So profitieren Sie von der Steuerermäßigung
Privatkunden können Handwerkerleistungen für fast alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an Haus und Hof von der Steuer absetzen.
Wichtig dabei:
Neben den Arbeitskosten werden auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt - nicht aber Materialkosten.
Wie hoch ist der Bonus?
20% der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer, höchstens 1.200 €, d.h. 20% von max. 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr.
Für welche Arbeiten gibt es den Bonus?
Renovierungs-, Erhaltungs-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten, z.B.
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u.ä.
- Reparaturen von Fenstern und Türen; Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Parkett oder Fliesen
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
- Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
- Modernisung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC
- Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück
- Kontrollaufwendungen, z.B. die Gebühr für den Schornsteinfeger, für Blitzschutzanlagen
- Leistungen für Hausanschlüsse, z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen
- Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung
Wer erhält den Bonus und wie bekommt man ihn?
- Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim/Eigentumswohnung sowie Mieter für Arbeiten im privaten Haus/privaten Wohnung.
- Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärungbzw. mit dem Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen.